Der Rekurs wird hinsichtlich der Kapitalleistung teilweise gutgeheissen. Die in der Steuerperiode 2008 gemäss § 37 Abs. 1 StG steuerbare Kapitalleistung wird festgesetzt auf Fr. 1'650'800.-, entsprechend einer jährlichen Leistung von Fr. 165'000.- (einfache Staatssteuer mindestens 2%; Tarif gemäss § 35 Abs. 2 StG, Verheiratetentarif). […] 1 DB.2011.247 1 ST.2011.327