2. Der Rekurs wird hinsichtlich der Einschätzung abgewiesen. Die Rekurrenten werden für die Staats- und Gemeindesteuern wie folgt eingeschätzt (Tarif gemäss § 35 Abs. 2 bzw. § 47 Abs. 2 StG; Verheiratetentarif): Steuerperiode Einkommen Vermögen Fr. Fr. 2008 steuerbar 4'200.- 1'865'000.- satzbestimmend 9'700.- 2'296'000.-.