setzt. Dementsprechend bezeichnete die Vorsorgeeinrichtung der Bank D AG in ihrem Schreiben an den Pflichtigen vom 28. Februar 2008 als Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung den 31. Dezember 2007, nahm die Auszahlung mit Wirkung auf dieses Datum vor ("Kapitalbezug per 31.12.2007") und schrieb dem Pflichtigen vom 3. Januar 2008 bis zur Auszahlung am 5. März 2008 auf den Kapitalleistungen einen Zins gut (T- act. 17/2). Ein Zins ab 3. Januar 2008 wäre bei späterer Fälligkeit nicht geschuldet gewesen.