Im November 2007 erlitt er auf seiner letzten Geschäftsreise einen Unfall, welcher eine anschliessende Rehabilitation mit sich brachte. Während dieser Zeit war die Auszahlung des Pensionskassenguthabens blockiert, da seitens der Vorsorgeeinrichtung die Pensionierungsfähigkeit des Pflichtigen aufgrund der bestehenden Arbeitsunfähigkeit abgeklärt werden musste. Im Februar 2008 wurden diese Abklärungen abgeschlossen mit dem Resultat, dass der Pflichtige ab 1. Januar 2008 vollumfänglich arbeitsfähig war. Der vorzeitigen Pensionierung per 31. Dezember 2007 stand daher nichts mehr im Weg. Mit Valuta vom 5. März 2008 erfolgte dann die Auszahlung der Pensionskassenguthaben.