b) Fraglich ist sodann, ob sich die Pflichtigen im Jahr 2008 mehr als nur kurz in E aufgehalten haben. Ihre Kreditkartenauszüge für dieses Jahr (T-act. 27/3 - 27/29) weisen nämlich bei einer Vielzahl von Belastungen für den Pflichtigen keine einzige in E getätigte Zahlung und bei der Pflichtigen nur solche Zahlungen aus der Zeit vom 14. Juli bis 18. August 2008 aus. Bei den andern, über das ganze Jahr verteilten Belastungen sind Zahlungsorte in der Schweiz (u.a. auch in C und Umgebung sowie in Zürich), in mehreren europäischen Ländern, Israel und den USA aufgeführt. Die in Aussicht gestellten Bankauszüge eines Kontos in E (vgl. R-act.