Auf dieser Grundlage schätzte sie die Pflichtigen am 7. April 2011 für die Steuerperiode 2008 sowohl für die direkte Bundessteuer als auch die Staats- und Gemeindesteuern mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 0.- ein und setzte das steuerbare Vermögen für letztere Steuer auf Fr. 1'865'000.- (satzbestimmend Fr. 2'296'000.-) fest. Zudem erfasste sie die aus der beruflichen Vorsorge ausgerichteten Kapitalleistungen in der Steuerperiode 2008 separat vom übrigen Einkommen mit einer Jahressteuer gemäss Art. 38 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG) bzw. § 37 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (StG).