Im Veranlagungs-/Einschätzungsverfahren für die Steuerperiode 2008 untersuchte die Steuerkommissärin die näheren Umstände des Wegzugs der Pflichtigen und die Ausrichtung von Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge des Pflichtigen bei der Bank D AG. Zwei solche Leistungen im Gesamtbetrag von Fr. 1'661'500.- waren dem Pflichtigen am 5. März 2008 von der Vorsorgeeinrichtung der Bank ausbezahlt worden, weil er sich vorzeitig hatte pensionieren lassen. Die Auszahlung wurde mit der Quellensteuer erfasst.