A. Die Ehegatten A und B (nachfolgend der/die Pflichtige bzw. zusammen die Pflichtigen) hatten bis und mit Steuerperiode 2007 ihren Wohnsitz in C. Dort bewohnten sie zusammen mit ihren zwei erwachsenen Kindern ein in ihrem Eigentum stehende Einfamilienhaus. Der 1949 geborene Pflichtige war bei der Bank D AG unselbstständig erwerbstätig und liess sich auf Ende 2007 vorzeitig pensionieren. In der Steuererklärung 2008 gab das Ehepaar an, per 22. Februar 2008 ins Ausland weggezogen zu sein.