In der Auflageantwort vom 27. September 2009 nahm die Pflichtige zu ihrer ursprünglichen Sachverhaltsschilderung vom 29. August 2008 Stellung und führte aus, diese Schilderung sei verwirrend, da die "Geschichte" in einem professionellen Umfeld völlig utopisch klinge. Zudem sei sie darauf zurückzuführen, dass sie, die Pflichtige, im Zeitpunkt der ersten Auflage zur Vermögensvermehrung unter grossem seelischem Stress gestanden sei, weil ihr damaliger Lebenspartner kurz zuvor einen Suizidversuch unternommen habe und sie dadurch für längere Zeit völlig aus der Fassung gewesen sei.