Das steuerbare Vermögen setzte er auf Fr. 435'000.- fest. Mit Hinweis vom gleichen Tag stellte er für die direkte Bundessteuer 2006 die analoge Veranlagung mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 424'500.- in Aussicht. Die diesbezügliche Veranlagung wurde mit Steuerrechnung vom 11. Februar 2011 formell eröffnet. In beiden Entscheiden wurde als Tarif derjenige für Verheiratete angegeben.