Mit Eingabe vom 10. Dezember 2004 teilte die Pflichtige dem kantonalen Steueramt mit, sie müsse die Absorption der E AG auf das Geschäftsjahr 2006 verschieben, da sie vorher noch die Minderheitsaktionäre der E AG auskaufen wolle. Es werde um Bestätigung der bereits abgegebenen Zustimmung zur steuerneutralen Übernahme der Tochtergesellschaft und der Verrechnungsmöglichkeit mit deren Verluste auf diesen späteren Zeitpunkt hin ersucht. Dem gab das kantonale Steueramt am 10. Januar 2005 wiederum statt.