So hat die J AG den Jacquardbetrieb schon weniger als ein Jahr nach Unterzeichnung des Fusionsvertrags vom 1. Dezember 2006, d.h. bereits im Juni/August und Oktober 2007 an die K AG und die L AG weiterveräussert. Dies führte bei der J AG schon kurz nach der Fusion zum Untergang bzw. wirtschaftlichen Liquidation des übernommenen Betriebs bzw. 1 DB.2011.22 - 10 - der übernommenen Betriebsteile, was die Verlustverrechnung bei der Pflichtigen erneut ausschlösse.