weist die E AG im Abschluss per 30. Juni 2006 den "Aufwand aus Wohnliegenschaften" von Fr. 19'644.85 aus. Bei einem Jahresbetreffnis dieses Aufwands von Fr. 39'289.70 müsste somit ein Mietertrag von Fr. 785'794.- (= das 20-fache) erzielt worden sein, d.h. fast das Vierfache des tatsächlich ausgewiesenen Betrags. Demnach sind die Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebs bzw. Betriebsteils nicht kumulativ erfüllt, sodass mit den Liegenschaften der E AG kein Betrieb auf die Pflichtige überging.