cc) Sollten alle Liegenschaften der E AG auf die Pflichtige übergegangen sein, kann nur dann ein die streitige Verlustverrechnung rechtfertigender Betrieb angenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (Ziff. 3.2.2.3 des Kreisschreibens Nr. 5 der ESTV vom 1. Juni 2004, Umstrukturierungen):