d) aa) Das Anlagevermögen der E AG per 30. Juni 2006 enthielt aber noch Liegenschaften im Wert von Fr. 1'838'909.- mit einem halbjährigen Bruttoertrag aus Wohnliegenschaften von rund Fr. 102'000.-. Fraglich ist, ob es sich bei diesen Liegen- 1 DB.2011.22 -8- schaften um einen Betrieb handelte, der beim Übergang auf die Pflichtige die Verrechnung der Verluste der absorbierten Gesellschaft rechtfertigt.