Demnach war wirtschaftlich, d.h. faktisch bei der E AG kein Webereibetrieb mehr vorhanden, der auf die Pflichtige hätte übertragen worden können. Dementsprechend bestand das Umlaufvermögen der E AG neben den erwähnten bescheidenen Forderungen aus Lieferung und Leistung nur noch aus flüssigen Mitteln von Fr. 92'731.- sowie aus übrigen Forderungen von Fr. 19'357.-, die zudem noch durch ein Delkredere von Fr. 20'000.- neutralisiert wurden. Der Zustand der E AG war – was den Webereibetrieb betrifft – damit ganz offenkundig liquidationsreif.