Gemäss schriftlicher Bestätigung der Pflichtigen in einem Schreiben über die Geschäftstätigkeit der A-Gruppe soll die E AG zudem schon bereits ab dem Jahr 2005 nicht mehr operativ tätig gewesen sein (vgl. Hinweis des steueramtlichen Revisors in seinem Bericht vom 9. Dezember 2009). Demnach war wirtschaftlich, d.h. faktisch bei der E AG kein Webereibetrieb mehr vorhanden, der auf die Pflichtige hätte übertragen worden können.