Am 23./24. Juni 2009 wurden die Geschäftsjahre 2005 und 2006 der Pflichtigen einer steueramtlichen Buchprüfung unterzogen. Im Anschluss daran konnten bezüglich des Geschäftsjahres 2005 bzw. der Steuerperiode 1.1. – 31.12.2005 übereinstimmende Einschätzungsanträge erzielt werden, nicht jedoch hinsichtlich des Folgejahres bzw. der Folgeperiode. Am 13. Januar 2010 schätzte der Steuerkommissär die Pflichtige für diese Periode wie folgt ein: Steuerperiode 1.1. - 31.12.2006