- auf ein nach anerkannten Bewertungsgrundsätzen erstelltes Privatgutachten über die erzielbare Marktmiete (Rz. 84). In einem zweiten Schritt kann sodann auf die hedonische Methode abgestellt werden, in einem dritten Schritt auf ein amtliches Gutachten (Rz. 85). Wurde bei Einfamilienhäusern (…) der Vermögenssteuerwert auf Grund einer individuellen Schätzung des Verkehrswerts ermittelt, ist der Eigenmietwert auf Grund des so ermittelten Vermögenssteuerwerts zu bestimmen. Rz. 59 ist sinngemäss anwendbar (Rz. 87).