Führt die schematische, formelmässige Ermittlung zu einem Eigenmietwert, der über 70% der Marktmiete oder unter 60% derselben liegt, so ist eine individuelle Schätzung des Eigenmietwerts vorzunehmen (Rz. 83). Bei einer individuellen Schätzung des Eigenmietwerts ist in einem ersten Schritt auf folgende Grundlagen abzustellen: - auf für vergleichbare Objekte an ähnlicher Lage bezahlte Mietpreise, 1 DB.2011.208 1 ST.2011.285 - 14 -