Insbesondere bei Personen in hoher leitender Stellung ist der Ruf von hoher Bedeutung. Von daher ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine öffentliche positive Äusserung durch die C AG für die zukünftige berufliche Tätigkeit des Pflichtigen von hoher Bedeutung war. Gemildert wird dies dadurch, dass er sich bereits dem Ruhestand näherte, und das Interesse an einem intakten Ruf auch einem starken privaten Bedürfnis entspricht. Hier dürften sich berufliche und private Interesse getroffen haben.