interpretieren. Mitunter hat sich der Pflichtige ein einstweiliges Stillhalten der C AG und eine positive Würdigung durch diese in der Öffentlichkeit "erkauft". Dem Pflichtigen ist zudem zuzustimmen, dass von ihm ein Schuldeingeständnis tatsächlich nicht erwartet werden konnte, bzw. dass die Vereinbarung wohl letztlich dazu diente, diesen ganzen Fragenkomplex vorderhand zu bereinigen, ohne dass die Frage der Verantwortlichkeit im Detail ausgebreitet werden musste. Eine einverständliche Leistung zu diesem Zweck steht aber nicht weniger in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als etwa ein Vergleich über konkrete Verantwortlichkeitsansprüche selbst.