Kommt hinzu, dass er noch bis 30. September 2009 bei der C AG angestellt war, er von ihr weiterhin einen Lohn bezog und ihm deshalb ihr weiteres Schicksal als Einkommensquelle nicht gleichgültig sein konnte. Zwar ist der zurückbezahlte Betrag im Zusammenhang der damaligen finanziellen Probleme der C AG wohl kaum als wesentlich zu bezeichnen. Von höherem Gewicht für die C war aber die Wirkung eines solchen Verzichts ihrer ehemaligen Topkader in der Öffentlichkeit; in dem Sinn hat der