Im Annex A wird auszugsweise das Referat des Präsidenten des Verwaltungsrats der C an der ausserordentlichen Generalversammlung wiedergegeben. Darin wird zum Thema der Rückzahlung von bereits geleisteten Boni festgestellt, dass keine Hinweise auf Pflichtverletzungen von Führungskräften vorlägen, die Abklärungen aber noch nicht abgeschlossen seien. Unabhängig davon werde aber die Rückzahlungen von Boni begrüsst und gefordert. Darauf erwähnte er die Rückleistung u.a. des Pflichtigen.