Sie bestätigte indessen, dass für sie aufgrund der bestehenden Situationen keine Hinweise vorliegen, welche auf eine erfolgreiche Verantwortlichkeitsklage gegen frühere Direktoren oder sonstige Kaderleute hindeuten würden. Der Präsident des Verwaltungsrats der C würde sich deshalb in der anstehenden ausserordentlichen Generalversammlung der C AG gemäss dem Annex A entsprechend äussern.