Das Vorliegen von Gewinnungskosten im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit wurde wie bereits erwähnt bejaht bei Mitarbeiteraktien, welche infolge eines Stellenwechsels vor Ablauf der Sperrfrist zurückzugeben waren (StRK II, 17. Mai 2002, 2 ST.2002.5 = ZStP 2002, 302; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Art. 26 N 45 ff. DBG). Unter die übrigen erforderlichen Berufskosten können ferner auch erwerbsbezogene Schadenersatzleistungen fallen (BGr, 16. Dezember 2008, 2C_566 + 567/2008, auch zum Folgenden). Diesfalls geht es um willensunabhängige Ausgaben infolge Eintritts eines mit der Erwerbstätigkeit verbundenen, nicht ohne weiteres vermeidbaren Risikos.