C. Hiergegen liessen die Pflichtigen am 3. Oktober 2011 Beschwerde bzw. Rekurs erheben und die Einspracheanträge wiederholen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Das kantonale Steueramt beantragte am 31. Oktober 2011 die Abweisung der Rechtmittel. Die Eidgenössische Steuerverwaltung schloss sich diesem Antrag am 7. Dezember 2011 hinsichtlich der direkten Bundessteuer an. Die Kammer zieht in Erwägung: