Das kantonale Steueramt wies die Einsprachen am 1. September 2011 in den vorliegend noch streitigen Punkten ab und schätzte die Pflichtigen für die Steuerperiode 2008 folgendermassen ein: Direkte Bundessteuer Staats- und Gemeindesteuern Einkommen Einkommen Vermögen Fr. Fr. Fr. steuerbar X.- X.- X.- satzbestimmend X.- X.- X.-.