B. Mit Einsprache vom 18. Juli 2011 liessen die Pflichtigen u.a. beantragen, die Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gemäss Selbstdeklaration festzusetzen, eventualiter den rückerstatteten Betrag als Gewinnungskosten zum Abzug zuzulassen, und den Vermögenssteuerwert sowie den Eigenmietwert der selbstbewohnten Liegenschaft gemäss amtlicher Neubewertung 2005 zu belassen. 1 DB.2011.208 1 ST.2011.285 -3-