A. A (nachfolgend der Pflichtige) war bis 2008 Mitglied (…) des Verwaltungsrats der C AG. Mit Termination Agreement vom 2. Oktober 2008 wurde der Arbeitsvertrag per 30. September 2009 aufgelöst; zugleich trat der Pflichtige mit sofortiger Wirkung aus dem Verwaltungsrat zurück. Als Entschädigung (Bonus bzw. Abgangsentschädigung) für die Aufgabe dieses Amts war ein Betrag von brutto Fr. X vereinbart, welcher ihm am 20. Oktober 2008 in bar ausbezahlt wurde. Am 13. November 2008 erklärte er sich zur Rückvergütung von brutto Fr. X (Fr. X.- nach Abzug von 5,05% AHV/IV/EO) einverstanden;