Daraus ergibt sich implizit, dass die Differenz zwischen Kaufpreis und Rückzahlung bei transparenten kombinierten Produkten keine Rolle spielen kann. Ferner käme es bei der steuerlichen Abgrenzung zwischen Ertrag und Kapitalgewinn/-verlust bei solchen Finanzprodukten auch nicht darauf an, welche Steuerfolgen der Emittent dem Anleger in einem allfälligen Termsheet in Aussicht stellte. Wie oben ausgeführt, kann steuerbarer Vermögensertrag bei solchen Produkten auch dann vorliegen, wenn der Anleger damit insgesamt einen Verlust erlitten hat.