Denn aus der Begründung geht unmissverständlich hervor, dass bei transparenten kombinierten Finanzprodukten stets eine Abgrenzung zwischen Vermögensertrag und Kapitalgewinn vorzunehmen ist, weil diese beiden Komponenten im Privatvermögensbereich unterschiedlich steuerlich behandelt werden. Bei kombinierten transparenten Finanzprodukten lässt sich der steuerbare Vermögensertrag nie ohne Zuhilfenahme besonderer analytischer Berechnungsmethoden ermitteln. Daraus ergibt sich implizit, dass die Differenz zwischen Kaufpreis und Rückzahlung bei transparenten kombinierten Produkten keine Rolle spielen kann.