Ein dem KS 15 (am Ende) beigefügtes Gutachten der Kommission für Steuern und Finanzfragen der Schweizerischen Bankiervereinigung vom November 2006 bescheinigt, dass die bei der modifizierten Differenzbesteuerung zur Anwendung gelangenden finanzmathematischen Formeln in jedem Fall geeignet sind, den Vermögensertrag bei kombinierten Produkten in rechtsgenügender Weise zu ermitteln. Solange die Berechnungsweise von einer Partei nicht ausdrücklich in substantiierter Form in Zweifel gezogen wird, besteht für das Steuerrekursgericht kein Anlass, diesbezüglich weitere Abklärungen und Beweiserhebungen anzustellen.