Bei Produkten, bei welchen die einzelnen Teile des kombinierten Produkts nicht separat handelbar sind oder bei denen die einzelnen Teile trotz Handelbarkeit de facto nicht separat gehandelt werden bzw. die verschiedenen Komponenten des Produkts nachträglich aufspaltbar sind, erfolgt die Bemessung des steuerbaren Ertrags nach der sog. modifizierten Differenzbesteuerung. Dabei wird der steuerbare Ertrag auf finanzmathematische Weise mittels des BondFloorPricing-Systems der Telekurs SIX