2 DB.2011.204 2 ST.2011.280 -5- KS 15, VGr, 22. August 2012, SB.2012.00030, E.2.3.3.2, www.vgrzh.ch). Einzig bei nicht transparenten kombinierten Produkten, bei denen die einzelnen Komponenten (Obligation und Derivat) nicht aufgespalten werden können, unterliegt nur die Differenz zwischen Erwerbspreis und Veräusserung der Besteuerung. Im Falle eines Verlusts fällt daher kein steuerbarer Vermögensertrag an.