c) Anders verhält es sich bei den derivativen Finanzinstrumenten, die sich dadurch auszeichnen, dass ihr Wert von demjenigen eines anderen Produkts abhängig ist. Als Basiswerte kommen Aktien, Obligationen, Zinssätze und Aktienindices etc. in Betracht. Zu den herkömmlichen Derivaten zählen insbesondere Termingeschäfte (Futures) und Optionen. Gewinne aus Termingeschäften und Optionen sind im Privatvermögensbereich grundsätzlich als Kapitalgewinne steuerfrei. Verluste im Privatvermögen sind steuerlich unbeachtlich (Art. 16 Abs. 3 DBG und § 16 Abs. 3 StG; Ziffer 3.3 KS 15).