ASA 68, 21 ff., nachfolgend KS 4). b) Gemäss Ziffer 2.1.1 KS 15 sind Obligationen schriftliche, auf feste Beträge lautende Schuldanerkennungen, die zwecks kollektiver Beschaffung von Fremdkapital, kollektiver Anlagegewährung oder Konsolidierung von Verbindlichkeiten in einer Mehrzahl von Exemplaren zu gleichartigen Bedingungen ausgegeben werden und dem Gläubiger zum Nachweis, zur Geltendmachung oder zur Übertragung der Forderung dienen. Obligationen lassen sich unterteilen in gewöhnliche Obligationen, Diskontobligationen und global verzinsliche Obligationen (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Kom-