Zur Klärung der Frage, was bei Obligationen und sog. derivativen Finanzinstrumenten der Einkommenssteuer unterliegt, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am 7. Februar 2007 ein umfangreiches Kreisschreiben erlassen, nämlich das Kreisschreiben Nr. 15 zu Obligationen und derivative Finanzinstrumente als Gegenstand der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer sowie der Stempelabgaben (KS 15). Das KS 15 ersetzt das Kreisschreiben Nr. 4 vom 12. April 1999 zu Direkte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000 betreffend Obligationen und derivative Finanzinstrumente als Gegenstand der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer sowie der Stempelabgaben (= ASA 68, 21 ff.