Die förmliche Veranlagung erging am 22. Juni 2011. Dabei nahm es – soweit nachfolgend relevant – die gleichen Korrekturen vor wie bei den Staats- und Gemeindesteuern 2009. B. Eine u.a. dagegen erhobene Einsprache wies das kantonale Steueramt am 19. August 2011 ab und erhöhte bezüglich der Staats- und Gemeindesteuern, Steuerperiode 2009, das steuerbaren Einkommen auf Fr. 417'100.- (zum Satz von Fr. 438'300.-). Hinsichtlich der direkten Bundessteuer 2009 hielt es an seiner Veranlagung fest.