Am 31. März 2009 erfolgte die Rückzahlung des gesamten Kapitals (umgerechnet Fr. 913'110.-). Mit Hilfe der modifizierten Differenzbesteuerung (BondFloorPricing-System) bemass das kantonale Steueramt den im Jahr 2009 steuerbaren Ertrag auf Fr. 51'380.- (statt deklarierte Fr. 0.-) und schätzte die Pflichtigen am 14. Mai 2010 für die Staats- und Gemeindesteuern, Steuerperiode 2009, mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 148'600.- (zum Satz von Fr. 156'200.-) und einem steuerbaren Vermögen von Fr. ….. ein.