Diese Frist lief demnach Anfangs 2010 ab, und zwar definitiv, da sie nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht neu zu laufen begann. Anzufügen ist, dass damit das Konkurrenzverbot – soweit es sich auf die 2. Option bezieht – sinnlos war, da diese ohnehin erst zwischen dem 1. Januar bis zum 28. Februar 2010 ausgeübt werden konnte.