 Mit Wirkung ab 1. Januar 2008 wurde zudem ein Geschäftsführungsvertrag zwischen dem Pflichtigen und der E ag abgeschlossen. Darin wurde er als Geschäftsführer angestellt; weiter wurde ein Konkurrenzverbot vereinbart, gültig für ein Jahr ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welches eine Kündigungsfrist von neun Monaten aufwies. Das Gehalt betrug (inkl. Pauschalspesen) Fr. 268'500.- pro Jahr fix sowie einen Bonus von maximal Fr. 150'000.-. Der Vertrag wurde von den Organen der F AG mitunterzeichnet.