Übt die Käuferin die 1. Option aus, konnte sie vom Pflichtigen verlangen, dass er aus dem Verwaltungsrat austrat; hatte sie alle Aktien erworben, konnte sie aber auch verlangen, dass er sich weiterhin der Gesellschaft als Verwaltungsrat und Direktor zur Verfügung stellte. 1 DB.2011.203 1 ST.2011.279 -7-