 Im Optionsvertrag räumte der Pflichtige der Käuferin eine 1. Kaufoption auf 21% der Aktien zu einem Preis von Fr. 300'000.- ein; sollte diese die Option bis zum 28. Februar 2009 nicht ausüben, so verfiel sie. Der Pflichtige erhielt diesfalls bis zum 30. April 2009 das Recht, alle bereits verkauften Aktien zu einem Preis von Fr. 700'000.- zurück zu erwerben. Machte die Käuferin von der 1. Kaufoption Gebrauch, so räumte ihr der Pflichtige eine 2. Kaufoption auf die restlichen 21% der Aktien zu einem Preis von Fr. 300'000.- ein, welche diese zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar 2010 ausüben konnte.