 Im Kaufvertrag 1 verkaufte der Pflichtige der F AG 29% des Aktienkapitals der E ag sowie weitere 22% der Stimmrechte für Fr. 400'000.-, mit (Rück-)Wirkung per 1. Januar 2008. Der Kaufpreis war zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlt worden. Im Anhang enthielt der Vertrag eine Liste der Rechte, welche der E ag zustanden und ihre Werthaltigkeit garantierten. Dabei handelte es sich v.a. um (…) Kundenbeziehungen und Rechte an Dokumenten und Unterlagen.