Insgesamt setzte er – unter Vornahme weiterer, im Folgenden nicht mehr relevanter Korrekturen – das steuerbare Einkommen auf Fr. X und das steuerbare Vermögen auf Fr. X fest. Am gleichen Tag erging auch der Hinweis direkte Bundessteuer 2008 mit den nämlichen Korrekturen und einem steuerbaren Einkommen von Fr. X. Die Bundessteuerrechnung wurde am 4. Februar 2011 versandt. 1 DB.2011.203 1 ST.2011.279 -3-