Mit Einschätzungsentscheid vom 13. Januar 2011 für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 rechnete der Steuerkommissär aus dem Verkauf der E ag Fr. 707'169.- als Einkommen auf; dieser Betrag ergab sich aus der Differenz aus dem Verkaufspreis von Fr. 800'000.- und dem auf Fr. 92'831.- berechneten Verkehrswert von 58% der Aktien. Er begründete dies damit, dass es sich hierbei um eine Entschädigung für zukünftige Arbeitsleistungen des Pflichtigen gehandelt habe. Insgesamt setzte er – unter Vornahme weiterer, im Folgenden nicht mehr relevanter Korrekturen – das steuerbare Einkommen auf Fr. X und das steuerbare Vermögen auf Fr. X fest.