In der Steuererklärung 2008 deklarierten der Pflichtige und seine Ehefrau B (nachfolgend zusammen die Pflichtigen) ein steuerbares Einkommen von Fr. X (Staatsund Gemeindesteuern) bzw. Fr. X (direkte Bundessteuer) und ein steuerbares Vermögen von Fr. X. Der Steuerkommissär führte darauf eine Untersuchung durch u.a. in Bezug auf den Verkauf der E ag. Am 6. Juli 2010 fand eine Besprechung mit dem Pflichtigen und seinem Vertreter statt.