Daraus ergibt sich, dass die Forderungen der E gegen die D auf dem Konto Nr. der D gutgeschrieben wurden, wobei es sich offenkundig um ein Kontokorrent der E bei der D handelte. Bei den Akten liegen zwei Rechnungen der E vom 14. Januar bzw. 16. Juni 2002 im Betrag von Fr. 689'194.- bzw. Fr. 635'092.-, insgesamt Fr. 1'324'286.-. Gemäss Text betrafen diese diverse Abklärungen, Projektstudien, Kostenerfassung, diverse Studien gemäss Protokoll; die in Rechnung gestellten Beträge ergaben sich aus dem Produkt von nach Mitarbeitern aufgeschlüsselten Arbeitsstunden, multipliziert mit Stundenansätzen. Es ist nicht ersichtlich, worin der Zusammenhang zwischen der Höhe der Rechnungen und dem