Mithin hätte sie längst vom Pflichtigen die Rückzahlung der ausstehenden Aktionärsdarlehen und die Ablösung des Drittpfands verlangen müssen. Entsprechende Schritte wurden offenkundig 1998 unternommen, ergibt sich doch aus der Sachdarstellung der Pflichtigen, dass sich die Schuld gegenüber der Bank 1998 von Fr. 12 Mio. auf Fr. 7,5 Mio. reduziert hatte. In der Folge stieg indessen der Ausstand aufgrund kumulierter Zinsen wieder an, was sich die D offenbar ohne weiteres gefallen liess.